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Allgemeine Fragen

Wozu benötigt man einen Kfz-Sachverständigen?

Zur Feststellung eines Schadens nach einem Verkehrsunfall, sowie zur Erstellung von Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten), Oldtimergutachten und Maschinengutachten.

Wer kommt für die entstandenen Kosten des Gutachters auf?

Handelt es sich um einen Unfall welcher unverschuldet eintritt, muss generell der Verursacher bzw. dessen eintretende Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachters tragen. Dies begründet sich in der Tatsache, dass nach geltender Rechtsprechung (BGH) diese entstandenen Kosten zum tatsächlichen Schaden zu zählen sind.

Gibt es Ausnahmen zum Thema entstanden Kosten?

Sollte der entstandene Schaden erkennbar unter 750,- Euro (netto) liegen, muss nicht zwingend ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Trifft dieser Fall zu, zahlt die Versicherung in der Regel keinen Gutachter.

Ist es ausreichend, wenn die Versicherung des Unfallverursachers zur Schadensfeststellung einen eigenen Gutachter beauftragt?

Es ist immer ratsam einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Die Versicherung stellt grundsätzlich einen Sachverständigen ein, welcher auch für diese arbeitet. Den Schaden hat im Endeffekt natürlich auch die Versicherung zu tragen. Dies verdeutlicht, wie wichtig ein unabhängiger Gutachter ist, welcher nicht nur den Blechschaden dokumentiert, sondern auch eine Wertminderung und einen Nutzungsausfall richtig bewertet.

Woran erkennt man einen seriösen Gutachter?

Zu beachten wäre, ob der Gutachter ein Kfz-Meister oder Ingenieur ist, sowie Mitglied in einem anerkannten Berufsverband (z.B. BVSK). Auch eine öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Handwerkskammer oder IHK sind aussagekräftig. Sollte man sich dennoch unsicher sein, kann man beim BVSK Berlin (Telefon: 030-2537850 oder online unter www.bvsk.de) einen qualifizierten Sachverständigen erfragen, sowie Unfallpässe und andere Hilfestellungen anfordern.

Wer trägt die Kosten bei Kaskoschadensfällen?

Liegt ein Kaskoschaden vor, wird von der Versicherung ein Sachverständiger gestellt. Sollte man hier mit dem Gutachten nicht übereinstimmen, kann man ein sogenanntes Sachverständigenverfahren einleiten lassen. Dieses Verfahren beinhaltet eine Beauftragung eines eigenen Gutachters. Im Nachgang werden dann beide Gutachten von einem Obergutachter bewertet. Es gibt einige Rechtschutzversicherer, welche die anfallenden Kosten dafür übernehmen.

Ist es ausreichend, einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt anzufordern, wenn es sich um einen leichten Schaden handelt?

Ein Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde Aussage und in den meisten Fällen fehlen auch Angaben zur Wertminderung. Zudem kann auch erst ein Sachverständiger bestätigen, dass es sich um einen leichten Schaden handelt. Wenn bei einem Unfall tragende Teile beschädigt sind, ist dies so nicht erkennbar, so wie es auch sein kann, dass bei einem vermeintlich desolaten Schaden, nur minimale Reparaturkosten anfallen. Es ist also immer sicherer, einen Gutachter zu bestellen.

Wie hoch sind die Kosten für ein Kfz-Sachverständigengutachten?

In der Regel wird die ermittelte Schadenhöhe als Grundlage für die Abrechnung genutzt. Diese Regelung stellt sicher, dass auch bei minimalen Schäden ein Gutachten bezahlbar bleibt. Die Berechnung der Kosten für die Erstellung eines Gutachtens erfolgt nach der Honorarliste des BVSK in der jeweils gültigen Fassung.

Der Berufsstand der freiberuflichen Kfz-Sachverständigen hat in den vergangenen Monaten durch negative Presse sehr gelitten. Wie verteidigen sich die seriösen Gutachter?

Wie es in der Presse zumeist üblich ist, war die negative Werbung sehr pauschal. Da es kein gesetzliches Berufsbild gibt, gibt es natürlich schwarze Schafe. Allerdings wäre ohne Sachverständige eine korrekte Schadensregulierung nur schwer möglich. Geschädigte und Versicherungen, aber auch die Werkstätten würden sich einer hohen Betrugsgefahr ausgesetzt sehen. Jeder Geschädigte kann durch Auswahl eines seriösen Sachverständigen (bspw. unter Beachtung der oben benannten Kriterien), dem unseriösen Gutachter seinen Spielraum nehmen.

Wie sind die Empfehlungen, sich nach einem Unfall zu verhalten?

An erster Stelle steht: Ruhe zu bewahren. Führen Sie zu Ihrer Sicherheit einen Unfallpass mit sich. Aus diesem gehen alle wichtigen Punkte zum Verhalten in übersichtlicher Form hervor. Lassen Sie sich nicht verunsichern, sei es durch den Unfallgegner, die Polizei oder Zeugen, aber auch Versicherungen. Ziehen Sie Ihren Rechtsanwalt zu Rate und achten Sie darauf, einen qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen einzuschalten.